Neue Erkenntnisse zum NSU
Was da Ende des vergangenen Monats ans Tageslicht kam, ist noch schlimmer, als man im schlimmsten Fall vermutet hätte. Dass ganz gezielt nicht hinter Neo-Nazis wie der NSU (“Nationalsozialistischer Untergrund”) hinterherermittelt wurde, weil in Polizei und Strafverfolgungsbehörden selbst Neo-Nazis sitzen, war schon vorher klar geworden. Doch nach den neuesten Erkenntnissen ging das Ganze noch weiter: Die Strafverfolgungsbehörden hatten sehr wohl genau gewusst, wer hinter den Morden der NSU steckte, die zur Unkenntlichmachung der Hintergründe als „Döner-Morde“ bezeichnet wurden. Wenn sie nicht hinter den mörderischen Drei her ermittelten, dann, weil sie nicht wollten. Doch sie haben auch – und das schlägt jetzt wirklich dem Fass den Boden ins Gesicht – aktiv bei den Morden mitgeholfen.
Wenn hier von Strafverfolgungsbehörden die Rede ist, so sind die Polizeien, die Staatsanwaltschaften und die Apparate der Innenministerien gemeint. Es sind – so weit ich nachlesen konnte – mindestens fünf Länder-Innenministerien betroffen, dazu das Bundesinnenministerium. Mit Sicherheit ist das bayerische Inneministerium, das baden-württembergische Innenministerium, das hessische Innenministerium und das nordrhein-westfälische Innenministerium betroffen.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaften können sich noch damit herausreden, sie hätten ja keinen Zugriff auf Informationen des “Verfassungsschutzes”. Das können die Innenministerien aber nicht, denn dort laufen ja die Informationen der Polizei und die des “Verfassungschutzes” zusammen.
Und nun sehen Sie die Situation, wie sie sich am 6. April 2006 abspielte, am nachmittag in Kassel in einem kleinen Internet-Cafe. Andreas T. ist Beamter im Hessischen Landes-”Verfassungsschutz” und hält sich in diesem Internet-Cafe auf. Man weiss sogar, was er am Computer tat: Er öffnete die Site eines „Seitensprung-Portals“. Das war aber offensichtlich nur, um die wirkliche Aufgabe zu verdecken, die er hatte: Für einen neonazistischen Mord der NSU Wache zu schieben. Genau zu jenem Zeitpunkt nämlich, als er dort von 16 Uhr 51 bis 17 Uhr 01 zehn Minuten in jenem Portal war, wurde dort der Betreiber des Internet-Cafes, Halit Yozgat, erschossen, erschossen mit jener bekannten Pistole, mit der auch neun andere Deutsch-Türken (einschliesslich eines Deutsch-Griechen) und eine 22-jährige Polizistin erschossen wurden.
Die Einlassung von Andreas T., er habe nichts gehört und gesehen und habe nichts mit diesem Mord zu tun, ist offensichtlich eine Schutzbehauptung. Internet-Cafes sind sehr klein und jeder in diesem kleinen Raum wird einen Schuss und einen Todesschrei nicht überhören können. Es ist sogar nicht ausgeschlossen, dass Andreas T. selbst diesen Mord ausgeführt hat. Wahrscheinlicher allerdings ist, er sollte Wache schieben und von innen vom Internet-Cafe aus dem Todesschützen am Handy sagen, wann die „Luft rein“ ist – oder auch bei unvorhergesehenen Dingen noch eingreifen. Dass seine Anwesenheit Zufall war, kann man ausschliesse, zumal auch bei einem der anderen NSU-Morde, bei dem in Köln ein VS-Mann oder V-Mann in unmittelbarer Nähe war, als der Mord geschah.
Andreas T. ist einer von jenen „Verfassungsschützern“ , die mit V-Männern in der Neonazi-Szene Kontakt hatte. Darunter waren auch Neonazis, die Kontakt mit der Mörderbande der NSU hatten.
Dass all dies Zufall gewesen sein soll, ist ungefähr so wahrscheinlich, wie dass morgen die Sonne im Westen aufgeht.
Aber die Geschichte geht ja weiter: Als Andreas T. mit dieser frechen Notlüge aus der Situation herauskommen wollte, wurde ihm Glauben geschenkt. Sein Chef und der Hessische Innenminister taten so, als könne die Einlassung von Andreas T. glaubwürdig sein. Haben Sie dafür irgendeine Erklärung? Nun, es gibt nur eine: Diese Chefs des Beamten sind selbst Neo-Nazis oder haben so viel Sympathien für Neo-Nazis, dass sie so taten, als ob Andreas T. geglaubt werden könnte.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang ja vor allem, dass zu diesem Zeitpunkt erst ein Teil der Morde der NSU-Leute begangen war und die restlichen hätten verhindert werden können, wenn man dem Verdacht vernünftig nachgegangen wäre. D.h. nicht mehr und nicht weniger, als dass wichtige Beamten des hessischen „Verfassungsschutzes“ und der hessische Innenminister aktiv die Aufklärung von Morden nicht betrieben haben und damit auch an weiteren Morden mitschuldig sind.
Nun müssten natürlich diese aktiven Personen in der Verheimlichung der Verbindung des hessischen Verfassungsschutz mit den NSU-Morden, also der Andreas T., sein Chef, der Chef des hessischen “Verfassungschutzes” und der hessische Innenminister im Gefängnis sitzen und auf ihre Prozesse warten. Zumindestens hätten Verfahren gegen sie wegen Beihilfe zu mehreren Morden eingeleitet werden müssen.
Nichts von alldem geschah.
Es bleibt weiter so: Der „Verfassungsschutz“ ist sankrosankt. Er kann ermorden, so viel er will oder aktive Beihilfe leisiten und wird nicht angeklagt. Der hessische Innenminister ist sankrosankt. Er kann so viel in Beihilfe zu mehreren Morden verwickelt sein wie er will, niemand wird ein Verfahren gegen ihn eröffnen.
Und das ist also deutsche Politik. In anderen Ländern werden Menschenrechtsverletzungen angeprangert und hier im eigenen Land lässt man Beihilfe zum Mord durchgehen, denn es sind schliesslich Amtspersonen und Amtspersonen sind selbstverständlich nie schuldig.
Weitere informationen zu diesem Fall gibt es auch hier .
Wiso ist nichts über die Umstände bekannt , die zum Selbstmord der beiden Haupttäter geführt haben??
Das ist eine weitere Geschichte, die weder Hand noch Fuss hat.
Tja, eigentlich gibts keinen Kommentar dazu.
Nach den Exekutionen Meinhof-Baader-etc müßte doch alles klar sein.
Die sogenannte NSU ( man schämt sich sogar ein Motorrad der Sorte zu fahren) hat die Waffen und Aufträge vom Verfassungsschutz Stasiwest bekommen und entsprechend gehandelt.
Zeugen zur tatsächlichen Ausführung positioniert,
teils unter Oberaufsicht des DIA
Als es dem Stasiwest zuviel wurde (Anweisung von Oben) hat man sie entsorgt.
Gegenseitiger Selbstmord, Auffindung der Tatwaffen zwecks Schuldzuweisung und eigener Entlastung, Sprengung eines Hauses zur Beweisvernichtung.
Kaum zu glauben, aber es ist, wie in den Vereinigten Staaten des Verbrechens, auch bei uns machbar.
Wer es nicht glaubt, ist selbst Schuld.
Ist doch ganz logisch: Wenn eine rechte “Terror”-Szene in Deutschland bekämpfen (und die Bürgerrechte einschränken will), muss mal erst “Terror” schaffen und Morde begehen lassen. (Das Oktoberfest-Attentat lässt grüßen: http://de.wikipedia.org/wiki/Oktoberfestattentat.)
Die ganze “NSU” ist von A bis Z vom Verfassungsschutz und anderen staatlichen Behörden ins Leben gerufen und geführt worden.