Gott sei Dank!
Das ist allerdings recht deftig: Eine Religionsgemeinschaft, die mit ungezählten Fällen von Kindsmissbrauch durch ihre Funktionäre aufgefallen ist, muss sich gefallen lassen, wegen des bereits erschütterten Vertrauens auch deutlich beschimpft zu werden, ohne dass „der öffentliche Friede gestört wird“, so jedenfalls das Amtsgericht Berlin-Tiergarten, das eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Blogger „Schockwellenreiter“, http://www.schockwellenreiter.de/blog/2011/06/29/neues-vom-ayatollah-von-koln/ , alias Jörg Kantel aus Berlin, ablehnte. Man darf nämlich laut Deutscher Gesetzgebung Religionsgemeinschaften nicht beschimpfen, wenn dies den öffentlichen Frieden stört.
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